Fördermittel Einbruchschutz
Was viele nicht wissen, für Einbruchschutz gibt es öffentliche Fördermittel. Die KfW fördert Einbruchsicherung bei Haus-und Wohnungstüren, Garagentoren sowie Fenstern, Balkon-und Terrassentüren. Ebenso werden elektronische Maßnahmen zum Einbruchschutz wie Einbruchsmeldeanlagen Kamerasysteme und gebundene Assistenzsysteme wie zum Beispiel Bewegungsmelder, Beleuchtung, Not-und Rufsysteme sowie elektronische Zeitschaltuhr und vor Rollläden öffentlich gefördert.
Die Förderung der KfW wird nicht als zinsgünstiges Darlehen gewährt, sondern mit einem Zuschuss in Höhe von 1600 € bei Gebäuden im Bestand gefördert.
Wichtig hierbei, der Antrag muss vor dem Start des Vorhabens zum Einbruchschutz gestellt sein.
Gefördert werden Privatpersonen, also Eigentümer eines Einfamilien-oder Zweifamilienhauses wie auch Mieter. Wenn es um Einbruchschutz geht, dann werden sogar Sie als Mieter gefördert. Jedoch ist es nicht so, dass die KfW 100 % der Investitionskosten fördert. Der Zuschuss gilt bei einer Investitionssumme bis zu 1000 € für 20 % und darüber hinaus mit 10 % der gesamten Investitionskosten.
Alleine an dem Angebot des Zuschusses für Einbruchschutz wird ersichtlich, wie wichtig dieses Thema für jeden von uns sein sollte.